Rede: Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken
Am Rednerpult: Nationalratsabgeordneter Alois Schroll (S). © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

Rede: Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken

Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Geschätzte Schülerinnen und Schüler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und zu Hause! In dem eingebrachten Antrag geht es um die Novelle des Starkstromwegegesetzes aus dem Jahr 1968, eines Gesetzes, das mit Sicherheit nicht mehr zeitgemäß ist, eines Gesetzes, das den heutigen Ansprüchen, ausgelöst durch die technischen Revolutionen, wie wir sie gerade in der Energie- und Strombranche erleben, nicht mehr gerecht wird. Nicht nur die Weiterentwicklung im technischen Bereich macht jedoch Anpassungen nötig, vielmehr spielen auch die Faktoren Mensch und natürlich Umwelt eine ganz entscheidende Rolle.

Wir stehen mitten in einer Energiewende, wir sind nicht nur Teil davon, vielmehr sind wir die Wegbereiter und Träger dieser notwendigen Veränderungen.

Seit Beginn des Ökostrom Gesetzes – das ist jetzt bald 20 Jahre her – ist viel passiert: der Anteil dezentraler und zum Glück auch erneuerbarer Energie ist stetig gestiegen. Zusammen mit der Wasserkraft kommen wir bei der Elektrizitätserzeugung auf einen Wert von über 72 Prozent – kein anderes Land in der EU hat einen ähnlichen Wert aufzuweisen.

Werte Mitglieder des Hohen Hauses, ich glaube wir sind uns in diesem Punkt alle einig, dass Investitionen und ein Ausbau in eine zukunftsorientierte Strom- und Energie-Infrastruktur unabdingbar sind, um ein funktionierendes Österreich zu garantieren.

Dabei geht es nicht nur um das Erreichen der österreichischen Klimaziele – wer ja sagt zum Ökostrom, der muss auch ja sagen zu neuen Stromleitungen. Auch die damit verbundene Sicherstellung einer leistungsfähigen Stromversorgung – sowohl für Privathaushalte, als auch für Industrie, Unternehmen, den Gesundheitssektor und so weiter-  steht hier im Zentrum der Diskussion.

Wie jetzt diese Infrastrukturprojekte im Bereich Strom aussehen, ob die Leitungen unter 110 kV oberirdisch oder unterirdisch gelegt werden,  darüber gibt es zahlreiche Diskussionen, die zum Teil sehr hitzig, ja sogar emotional geführt werden. Es ist aber auch nicht verwunderlich.

Dass gerade auch ehemals Verantwortliche für die Energiewirtschaft sich Vorort, wenn sie selbst  betroffen sind, gegen den Ausbau des Stromnetzes sind, verdeutlicht nur, dass hier noch viel Arbeit vor uns liegt.

Und genau darin liegt unserer Ansicht nach das große Problem.

Es stimmt schon, dass Freileitungen in der Landschaft sichtbar sind, während die Erdkabel nicht sofort ins Auge stechen. In beiden Fällen kommt es aber zu Einschränkungen der Grundstücksnutzung und zu Flächeninanspruchnahmen.

Beispiele dazu gibt es genug, bei denen die Projekte von teil massiven Protestet begleitet wurden.

Dagegen gibt es aber auch Bauvorhaben, bei denen es kaum Widerstand gab – etwa im Weinviertel.

Gerade wenn die Landesregierung hinter dem Projekt steht und die Bevölkerung frühzeitig aufgeklärt wird,  kann dieser anfänglichen Skepsis entgegengewirkt werden.

Das, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, ist für uns die Herausforderung – die mangelhaft empfundene Einbindung der Bevölkerung bei der Planung, die dann nicht nur zur Ablehnung des konkreten Trassenverlaufs führen kann, sondern auch zur Infragestellung ganzer Leitungsprojekte.

Aber gerade diese Projekte sind für den Ausbau der zur Energiewende notwendigen Infrastruktur unverzichtbar.

Fehlende Transparenz, mangelhafte Kommunikation oder die komplett misslungene frühzeitige Einbindung der direkt Betroffenen führen aber oft zu Zweifeln an der Sinnhaftigkeit diverser Projekte. Besonders dann, wenn es sich um überregionale Projekte handelt.

Weiters möchte ich im Zusammenhang mit dem eingebrachten Antrag die erheblichen Mehrkosten der Erdkabel-Variante erwähnen. Dabei ist die im Antrag besagte Höchstgrenze vom 2,5fachen Preis gegenüber der Freileitung schön und gut, nur in der Praxis wird dieser Wert nur allzu oft überschritten.

Ich erinnere daran, dass es sich um etwa 10cm dicke Kabel handelt, die dementsprechend tief in der Erde vergraben werden müssen. Aber zusätzlich zum Verlegen der Erdkabel kommen dann in der Folge noch immense Instandhaltungskosten und Reparaturkosten auf die Betreiber zu, etwa die Suche nach schadhaften Stellen.

Und wer zahlt in der Folge für diese Mehrkosten? Richtig, wieder wird der Normalbürger, der Otto-Normal-Verbraucher, als Stromnetzkunde zur Kasse gebeten.

Eine Verpflichtung zur Verkabelung erscheint uns – als SPÖ- in diesem Zusammenhang überschießend. Stattdessen sollte bei den Leitungsprojekten generell die zur Verfügung stehenden Kabelvarianten auf deren technische Sinnhaftigkeit geprüft werden.

Was wir hier brauchen, sind seriöse Herangehensweisen und Planungen, die auf seriösen Zahlen basieren und mit denen dann Entscheidungen für Freileitung oder Erdleitung  getroffen werden können. Mögliche Alternativen müssen nach unterschiedlichen Kriterien objektiv bewertet werden, um so höchstmögliche Transparenz für die Bewohnerinnen und Bewohner – und in der Folge auch Akzeptanz – zu schaffen.

Darin ist auch unsere Position begründet: Dazu soll  im jeweiligen Fall beurteilt werden in welcher Form das Leitungsprojekt verwirklicht wird und nicht mit einer ausschließlichen Verpflichtung – und das alles mit starker und zeitgerechter Einbindung der Bevölkerung. Herzlichen Dank.

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